Rechtliche Informationen

AGB · Influencer-Programm

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Influencer-Programm der Beauty Gencheckup LLC, Sarasota, Florida (USA) — für Kooperationen im deutschsprachigen Raum.

§ 1Geltungsbereich und Vertragsparteien

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Beauty Gencheckup LLC, einer Limited Liability Company nach dem Recht des US-Bundesstaates Florida, mit Geschäftsanschrift 8051 N. Tamiami Trail STE E6, Sarasota, Florida 34243, USA, vertreten durch die Managerin Pallavi Sharma, registriert bei der Florida Department of State, Division of Corporations, Document No. [L…] (nachfolgend „Anbieter“) und den am Influencer-Programm teilnehmenden Content-Creator:innen (nachfolgend „Influencer:in“).
  2. Das Influencer-Programm richtet sich ausschließlich an Personen mit Wohnsitz im deutschsprachigen Raum, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind.
  3. Die Teilnahme am Programm erfolgt im Rahmen einer entgeltlichen gewerblichen Kooperation. Die Influencer:in erbringt ihre Leistungen in selbständiger, unternehmerischer Tätigkeit im Sinne des § 14 BGB. Eine arbeitsrechtliche Anstellung wird nicht begründet.
  4. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen der Influencer:in werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2Vertragsgegenstand und Leistungsaustausch

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung gegenseitiger Leistungen im Rahmen eines tauschähnlichen Kooperationsverhältnisses: a) Der Anbieter überlässt der Influencer:in ein DNA-Testkit sowie die Laborauswertung und den Ergebnisbericht (nachfolgend „Leistungspaket“) zur Nutzung. b) Die Influencer:in erbringt im Gegenzug die in § 5 näher bezeichneten Content- und Promotionsleistungen.
  2. Das Leistungspaket wird der Influencer:in nicht unentgeltlich überlassen. Die Gegenleistung der Influencer:in besteht in der vollständigen und vertragsgemäßen Erbringung der in § 5 definierten Content-Leistungen. Der reguläre Bruttoverkaufspreis des Leistungspakets beträgt 1.099,00 EUR (nachfolgend „Listenpreis“).
  3. Bei vollständiger und fristgerechter Erbringung der Content-Leistungen gemäß § 5 verzichtet der Anbieter auf die Zahlung des Listenpreises. Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung gelten die Regelungen des § 7.

§ 3Registrierung und Vertragsschluss

  1. Die Registrierung erfolgt über das Online-Formular auf der Website des Anbieters. Die Influencer:in hat dabei vollständige und zutreffende Angaben zu Person, Lieferanschrift sowie Social-Media-Profil zu machen.
  2. Mit Absenden des Registrierungsformulars gibt die Influencer:in ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kooperationsvertrages unter Einbeziehung dieser AGB ab. Der Vertrag kommt mit ausdrücklicher Annahme durch den Anbieter zustande; die Annahme kann insbesondere durch Zusendung einer Bestätigungs-E-Mail sowie durch Versand des DNA-Testkits erfolgen.
  3. Der Anbieter behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Teilnahme am Programm besteht nicht.
  4. Mit erfolgreicher Registrierung erhält die Influencer:in Zugang zu einem persönlichen Dashboard sowie einen individuellen Referral-Link.

§ 4Leistungen des Anbieters

  1. Der Anbieter übersendet der Influencer:in nach Vertragsschluss das DNA-Testkit an die angegebene Lieferanschrift. Der Versand erfolgt ausschließlich an Lieferadressen innerhalb Deutschlands.
  2. Nach Freigabe des ersten Contents gemäß § 5 stellt der Anbieter der Influencer:in einen vorfrankierten Rücksendeschein (DHL oder vergleichbarer Dienstleister) im Dashboard zur Rücksendung der Probe an das Labor des Anbieters zur Verfügung.
  3. Die Laborauswertung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Wochen nach Eingang der Probe im Labor. Diese Frist ist keine verbindliche Lieferfrist; Verzögerungen aufgrund labortechnischer, logistischer oder zollrechtlicher Umstände sind möglich.
  4. Der vollständige Ergebnisbericht wird der Influencer:in im persönlichen Dashboard digital bereitgestellt.

§ 5Pflichten und Leistungen der Influencer:in

Die Influencer:in verpflichtet sich zur Erbringung folgender Leistungen als Gegenleistung für das Leistungspaket:

5.1 Erstes Promotionsvideo („Video 1“)

  1. Die Influencer:in erstellt innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des DNA-Testkits ein öffentlich zugängliches Promotionsvideo auf Instagram (Feed-Post, Reel oder Story mit dauerhafter Highlight-Verlinkung).
  2. Das Video hat die Durchführung bzw. Vorbereitung des Tests sowie den persönlichen Referral-Link der Influencer:in erkennbar darzustellen. Die kreative Ausgestaltung steht der Influencer:in frei, darf jedoch nicht gegen § 5.4 oder § 5.5 verstoßen.
  3. Der Veröffentlichungslink ist unverzüglich im Dashboard einzureichen.

5.2 Zweites Ergebnisvideo („Video 2“)

  1. Innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung des Ergebnisberichts im Dashboard erstellt die Influencer:in ein zweites öffentlich zugängliches Video auf Instagram, in dem sie über ihre Ergebnisse und/oder ihre Erfahrung mit dem Testprozess berichtet.
  2. Der Veröffentlichungslink ist unverzüglich im Dashboard einzureichen.
  3. Die vollständige Vertragserfüllung (100 %-Bestätigung) der Influencer:in tritt erst mit Freigabe des zweiten Videos durch den Anbieter ein.

5.3 Mindest-Sichtbarkeitsdauer

  1. Beide Videos sind für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ab Veröffentlichung öffentlich sichtbar zu halten. Eine vorzeitige Löschung, Privatschaltung, Archivierung oder sonstige Einschränkung der öffentlichen Sichtbarkeit stellt eine Pflichtverletzung dar.

5.4 Werbekennzeichnung (gesetzliche Pflicht)

  1. Die Influencer:in ist verpflichtet, beide Videos sowie sämtliche im Rahmen des Programms veröffentlichten Beiträge gemäß § 5a Abs. 4 UWG und § 22 MStV eindeutig und gut erkennbar als Werbung zu kennzeichnen, insbesondere durch „#Werbung“ oder „#Anzeige“ am Anfang des Beitragstextes sowie durch Nutzung der plattformeigenen „Bezahlte Partnerschaft“-Funktion, soweit verfügbar.
  2. Verstöße gegen die Werbekennzeichnungspflicht stellen eine erhebliche Pflichtverletzung dar und berechtigen den Anbieter zur sofortigen Beendigung des Vertrages sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz. Die Influencer:in stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, frei, die auf einer unzureichenden Werbekennzeichnung ihrer Beiträge beruhen.

5.5 Content-Standards

  1. Der Content darf keine rechtswidrigen, sittenwidrigen oder jugendgefährdenden Inhalte, keine unwahren Gesundheitsversprechen und keine Beleidigungen, Diskriminierungen oder Rechtsverletzungen Dritter enthalten.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, eingereichten Content aus sachlichem Grund abzulehnen und eine Nachbesserung bzw. Neuproduktion zu verlangen.

§ 6Nutzungsrechte am Content

  1. Die Influencer:in räumt dem Anbieter an den gemäß § 5 erstellten Inhalten (Video 1 und Video 2 sowie etwaigem zugehörigen Bildmaterial) ein einfaches, räumlich weltweites, für die Dauer von 12 Monaten ab erstmaliger Veröffentlichung des jeweiligen Inhalts befristetes, unentgeltliches Nutzungsrecht ein.
  2. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung und Wiederveröffentlichung auf den eigenen digitalen und sozialen Medienkanälen des Anbieters sowie auf dessen Website zu Marketing-, Werbe- und PR-Zwecken.
  3. Eine inhaltliche Bearbeitung der Inhalte ist nur insoweit zulässig, als dies für technische Anpassungen, Formatänderungen, Kürzungen oder plattformspezifische Darstellungen erforderlich ist, ohne den inhaltlichen Aussagegehalt zu verfälschen.
  4. Nach Ablauf der Nutzungsdauer von 12 Monaten wird der Anbieter die Inhalte nicht weiter aktiv verwenden oder erneut veröffentlichen. Bereits während der Nutzungsdauer rechtmäßig veröffentlichte Inhalte müssen jedoch nicht rückwirkend aus archivierten Beiträgen, Sicherungskopien oder gesetzlich erforderlichen Dokumentationen entfernt werden.
  5. Die Influencer:in sichert zu, über sämtliche erforderlichen Rechte zu verfügen und insbesondere die Rechte Dritter (einschließlich etwaiger Persönlichkeits-, Marken- und Urheberrechte) nicht zu verletzen. Sie stellt den Anbieter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 7Zahlungspflicht bei Nicht- oder Schlechtleistung

  1. Fälligkeit des Listenpreises. Erbringt die Influencer:in die in § 5 vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht, nicht fristgerecht, nicht vertragsgemäß oder entzieht sie ihnen nachträglich durch Löschung, Privatschaltung oder sonstige Einschränkung der Sichtbarkeit (§ 5.3) die öffentliche Sichtbarkeit, wird der Listenpreis gemäß § 2 Abs. 2 zur Zahlung fällig. Die Gegenleistungspflicht lebt auf, da die Voraussetzungen des Verzichts gemäß § 2 Abs. 3 entfallen.
  2. Nachfrist. Vor Geltendmachung des Listenpreises setzt der Anbieter der Influencer:in eine angemessene Nachfrist von mindestens [14] Tagen zur Nacherfüllung in Textform. Die Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn die Influencer:in die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände die sofortige Geltendmachung rechtfertigen.
  3. Zahlungsfrist. Der Listenpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB; weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
  4. Teilerfüllung. Wird Video 1 vertragsgemäß erbracht, Video 2 jedoch nicht, steht dies der Fälligkeit des Listenpreises nicht entgegen, da die Vertragserfüllung ausweislich § 5.2 Abs. 3 erst mit Freigabe des zweiten Videos eintritt. Eine Kürzung des Listenpreises wegen Teilerfüllung findet nicht statt; § 242 BGB bleibt unberührt.
  5. Höhere Gewalt / unverschuldete Verhinderung. Kann die Influencer:in die Leistung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere schwerer Erkrankung oder höherer Gewalt, nicht erbringen und weist sie dies glaubhaft nach, kann der Anbieter nach billigem Ermessen eine Fristverlängerung oder einvernehmliche Vertragsaufhebung gewähren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

§ 8Referral-Programm, Provision und Auszahlung

  1. Die Influencer:in erhält für jeden über ihren persönlichen Referral-Link zustande gekommenen und nicht widerrufenen Kaufabschluss eine Provision in Höhe von 20 % des Netto-Warenwertes ohne Versand- und sonstige Nebenkosten.
  2. Provisionen werden dem Provisionskonto im Dashboard gutgeschrieben, sobald der zugrundeliegende Kauf nicht mehr widerrufen werden kann und vollständig bezahlt wurde.
  3. Die Auszahlung erfolgt ab einem Mindestguthaben von 1.000 EUR auf ein von der Influencer:in benanntes Bank-Konto. Die Auszahlung kann in USD oder EUR erfolgen; etwaige Umrechnungskosten oder Wechselkursdifferenzen trägt die Influencer:in.
  4. Die Abführung etwaiger Steuern und Sozialabgaben, insbesondere Einkommensteuer und Umsatzsteuer im Wohnsitzland, obliegt ausschließlich der Influencer:in. Der Anbieter weist eine etwaige US-Quellensteuerpflicht gesondert aus, sofern anwendbar, und stellt entsprechende Bescheinigungen, gegebenenfalls Form 1042-S, auf Anforderung bereit.
  5. Der Anspruch auf Auszahlung angesammelter Provisionen besteht nur, soweit die Influencer:in ihre Pflichten aus § 5 vollständig erfüllt hat. Bei Eintritt der Zahlungspflicht gemäß § 7 ist der Anbieter zur Aufrechnung mit fälligen Provisionsansprüchen berechtigt.

§ 9Haftung und medizinischer Hinweis

  1. Der DNA-Testbericht dient ausschließlich Informations- und Lifestyle-Zwecken und stellt keine medizinische Diagnose, Beratung oder Behandlungsempfehlung dar. Er ersetzt nicht die Konsultation qualifizierter medizinischer Fachkräfte.
  2. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  4. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10Datenschutz und Datenübermittlung in Drittländer

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie genetischer Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Anbieters und unter Beachtung der DSGVO, des BDSG sowie des Gendiagnostikgesetzes (GenDG).
  2. Die Verarbeitung genetischer Daten erfolgt auf der Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung der Influencer:in gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO in Verbindung mit dem GenDG.
  3. Datenübermittlung in die USA. Die Influencer:in wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anbieter seinen Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, US-Bundesstaat Florida, hat und personenbezogene Daten, einschließlich genetischer Daten, in die USA übermittelt und dort verarbeitet werden können. Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage geeigneter Garantien im Sinne des Art. 46 DSGVO, insbesondere EU-Standardvertragsklauseln, oder, soweit der Anbieter unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert ist, auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023 gemäß Art. 45 DSGVO.
  4. EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO. Als EU-Vertreter des Anbieters im Sinne des Art. 27 DSGVO wurde benannt: [Name und Anschrift des EU-Vertreters], E-Mail: [eu-vertreter@…].

§ 11Vertragsdauer, Kündigung und außerordentliche Beendigung

  1. Der Kooperationsvertrag endet automatisch mit vollständiger Erfüllung der beidseitigen Leistungspflichten, spätestens jedoch mit Ablauf der Mindest-Sichtbarkeitsdauer gemäß § 5.3.
  2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei: a) Verstoß gegen die Werbekennzeichnungspflicht (§ 5.4); b) Veröffentlichung rechtswidriger, rufschädigender oder reputationsgefährdender Inhalte; c) unzutreffenden Angaben bei der Registrierung; d) endgültiger Verweigerung der Content-Leistungen.
  3. Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter aus einem von der Influencer:in zu vertretenden Grund wird der Listenpreis gemäß § 7 fällig.

§ 12Widerrufsrecht

  1. Die Influencer:in handelt im Rahmen dieses Vertrages als Unternehmer:in im Sinne des § 14 BGB (vgl. § 1 Abs. 3). Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht daher nicht.
  2. Soweit im Einzelfall dennoch Verbrauchereigenschaft anzunehmen sein sollte, weist der Anbieter darauf hin, dass ein etwaiges Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB mit Entsiegelung des DNA-Testkits sowie gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB mit Einsendung der Probe erlischt.

§ 13Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen des Staates, in dem die Influencer:in ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben gemäß Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO unberührt.
  2. Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit die Influencer:in Unternehmer:in, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, [Berlin / Frankfurt am Main], Deutschland. Der Anbieter ist zudem berechtigt, die Influencer:in an deren allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Zustellungsbevollmächtigter. Als Zustellungsbevollmächtigter des Anbieters in Deutschland für sämtliche Zustellungen im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist benannt: [Name, Kanzlei/Firma, Anschrift in Deutschland]. Zustellungen an den Zustellungsbevollmächtigten gelten als Zustellungen an den Anbieter.
  4. Textform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  5. Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  6. Online-Streitbeilegung. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Anbieter

Angaben gemäß § 5 DDG

Firma
Beauty Gencheckup LLC
Rechtsform
Limited Liability Company (LLC) nach dem Recht des US-Bundesstaates Florida
Geschäftsanschrift
8051 N. Tamiami Trail STE E6, Sarasota, Florida 34243, USA
Vertretungsberechtigte Person
Pallavi Sharma, Managerin
Registrierung
Florida Department of State, Division of Corporations
US-Employer Identification Number (EIN)
61-2318010